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Recht und Wirtschaft & Klima- und Umweltschutz
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Ziele
Ziel
der Kanzlei ist es, Unternehmen, Verbände und Interessengemeinschaften in den Bereichen Wirtschaft & Natur
(Klima und Umwelt) darin zu unterstützen, ihre Ziele zu erreichen (pro Gewerbe / Wirtschaft).
Auch Kommunen und Länder werden auf Wunsch beraten, nicht hingegen Privatpersonen.
Geboten
werden die Rechtsberatung, die anwaltliche Vertretung gegenüber
der Behörde oder Gericht sowie zu einzelnen Fragen
Rechtsgutachten, und zwar aus vornehmlich den folgenden Rechtsbereichen (mit Beachtung des Schonens der Ressourcen; Art. 20a GG:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die
künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und
die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die
Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."):
-- Klimaschutzrecht und Klimawandelanpassung (von EU, Bund und Ländern)
-- Naturschutzrecht (mit Plastik, Verpackungen, Waldschutz)
-- Wasserhaushalt (wegen Dürre/Wüstenbildung in Deutschland; Bodenschutz)
-- unlauterer Wettbewerb (UWG)
-- Seilbahnrecht (Seilbahngesetze, ÖPNV-Gesetze)
Mandantenkreis
Zum
angesprochenen Mandantenkreis zählen 1. kleine und
mittelständische Unternehmen, 2. Wettbewerbsvereine (UWG), 3.
Naturschutzvereinigungen (UmwRG), 4. Kommunen. Alle Mandanten sind vor
dem Gesetz gleich (Art. 3 Absatz 1 GG). Dies gilt auch beim
Rechtsschutz; die Kanzlei berät unabhängig von der Art der
Ziele des Mandanten.
Als Verein klären
Sie bitte ab:
1. das Ziel (Was wollen Sie langfristig tatsächlich erreichen?
Zweck, Mittel und Erfolg?),
2. Ihre Kapazitäten (aktive Mitglieder, maximales Budget), 3. Ihr
Interesse an der Rechtsdurchsetzung (Recht als Mittel zur Erreichung
des Vereinszwecks?). Ein Verein, der eine anerkannte
Naturschutzvereinigung sein möchte, muss die Naturschutzziele
„im Schwerpunkt" verfolgen, so BVerwG, Urt. v. 03.02.2022
- 7 C 2.21, LKV 2022, Heft 5. Bei einem Bodenschutzverein mit
Schwerpunkt Bodenschutz ist das selten der Fall. Ein solcher Verein
kann dann nur als Umweltschutzvereinigung, nicht zugleich als
Naturschutzvereinigung anerkannt werden. Das gleiche Abgrenzungsproblem
besteht bei Tierschutzvereinigungen; diese können zumeist nur als
Tierschutzorganisationen anerkannt werden.
Die Kanzlei begleitet Behörden- und
Gerichtsverfahren und erstellt Rechtsgutachten und Stellungnahmen
bezüglich laufender Gesetzgebungsverfahren. Die anwaltliche
Beratung und Vertretung dient dem Zweck, dass Sie die richtige
Argumentation
vortragen, um von den Behörden und Gerichten verstanden zu werden. Das
Recht siegt nicht von selbst, sondern muss aufbereitet
dargelegt werden. Der
Anwalt ist hierbei sowohl Ihr parteiischer Vertreter als auch ein (unabhängiges) Organ der Pflege
des Rechts. Der Anwalt muss die Rechtslage erklären und Ihren „Fall" in das geltende Rechtssystem einsortieren können.
Sofern
Sie es regelmäßig mit gleichgelagerten Situationen zu tun
haben
(ähnliche Behörden- oder Gerichtsverfahren), empfiehlt es
sich, in all diesen Fällen
denselben
Rechtsanwalt bzw. dieselben Rechtsanwälte zu beauftragen. Dadurch
verbessern Sie mittelfristig die Qualität und Erfolgsquote
Ihrer Arbeit (Datenbankerstellung, Kenntnis von den Feinheiten). Es
gibt allerdings keine Garantien. In Deutschland werden jährlich
tausende Urteile gefällt, und ein nicht unerheblicher Teil davon
wird von der nächsten Gerichtsinstanz aufgehoben. Falsche
Gerichtsentscheidungen gibt es sehr/zu viele.
Geschichte der Kanzlei
Die Kanzlei Wüstenberg existiert seit 22 Jahren und „kämpft" für Sie gerne in Angelegenheiten mit Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung
(rechtspolitisch
interessante Fragestellungen). Sie können gerne
anrufen! Änderungen der Arbeitsschwerpunkte während der
letzten Jahre gab es. Sie lauten: vom
IT-Recht zum Onlineshop-Recht mit Wettbewerbsrecht und weiter hin zum
Umwelt-, Naturschutz- und
Klimarecht (Natur-Recht); das Thema Umweltschutz i.w.S. wird immer
wichtiger. Das Dürrejahr 2022 dürfte extremer ausfallen als
die Dürrejahre 2018 und 2019. In 80 Jahren werden wir in
Deutschland Wetter- und Klimaverhältnisse haben, wie wir sie aus
Norditalien kennen.
Klima- und Naturwandel in Deutschland
In
Deutschland ist die Hauptursache des erlebten Klimaumschwungs die
Verdunstung des Wassers aus Wiesen, Wäldern und Ackerflächen.
Die
Böden trocknen aus. Die hohen Temperaturen und die schlechte
Bodenqualität der Äcker, Forste und städtischen
Grünanlagen (wegen
sorgloser Bewirtschaftung bzw. Behandlung) führen zu einer zu
hohen
Verdunstung der Bodenfeuchtigkeit. Kleinstlebewesen in den Böden
sterben, seit Jahren schon. Das Regenwasser versickert nicht gut. Die Böden vertrocknen. Es
entstehen Sturzfluten (Ahrtal 2021). Die Folgen: geringe Ernten,
Waldbrände (z.B. in
Brandenburg), ausfallende Kühlung in den
Großstädten. ZDF, Sendung „Diagnose Dürrestress“ vom 27.07.2022 (Video).
Die Wälder vertrocknen wegen hohen Temperaturen, zu wenig
Niederschlag, Abholzung der Bäume und intensiver Landwirtschaft.
Die
Wirtschaft, darunter die Agrarwirtschaft, wird betroffen sein.
Klimaschutz
bedeutet nicht bloß Begrenzung der Treibhausgas-Ausstöße. Die DGB-Vorsitzende Fahimi sagte im Juni 2022
zum Thema
"klimafreundlicher Umbau der deutschen Wirtschaft" laut
Zeitungsbericht denn auch: „Es wäre ein eklatanter Fehler, auf
Industrieproduktion in Deutschland zu verzichten, nur um sich die
eigene Klimabilanz schönzurechnen.” Und bezüglich Produktion und Arbeitsplätze: „Auf
all das zu verzichten und sich
quasi vom Exportland zum Importland zu wandeln, wäre
ökonomischer Selbstmord.“ (Uwe Westdörp,
„Allianz für Transformation Klimaschutz: DGB-Chefin Fahimi
warnt vor “ökonomischem Selbstmord”, in: Neue
Osnabrücker Zeitung (NOZ) vom 17.06.2022 (Artikel)). Fragen?
Zur Klimawandel-Anpassung: z.B. ORF / 3Sat, Sendung
„Heißzeit – Wege aus der Klima-Katastrophe“ vom
1. Juni 2022 (Video). Bezüglich der aktuellen Fünf-Jahre-Dürre in Brandenburg:
„Ist das noch Wetter oder schon Klima?“, in: Jaeschke,
Anne, „Dürre in Brandenburg: Wenn vor lauter Dürre der
Spaten bricht“, in: Zeit.de vom 15.06.2022 (Artikel).
Die Menschen und Unternehmen können etwas tun, ohne auf alles
verzichten zu müssen. Sie können ihre Ziele und Mittel
(Verhaltensweisen) ändern und verbessern.
Kanzlei-Informationen vor Vertragsschluss.
Kanzlei-Informationen zum Widerrufsrecht der Mandanten, welche Verbraucher sind.
Kanzlei-Informationen zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform).
Kanzlei-Informationen gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
Kanzlei-Datenschutzerklärung (DSGVO).
Offenbach am Main, 01.08.2022
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