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Recht und Wirtschaft & globale Erderwärmung
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Willkommen
Ziel
der Kanzlei ist es, Unternehmen und Verbände in den Bereichen Wirtschaftsverwaltung und Klimawandelanpassung darin zu unterstützen, ihre Ziele und/oder Umsatzerwartungen zu erreichen. Schwerpunkte sind:
-- Wirtschaftsverwaltungsrecht (Unternehmen -- Behörde), unlauterer Wettbewerb (Unternehmen -- Unternehmen).
-- Seilbahnrecht mit Eisenbahnrecht, Verkehrs-Gewerberecht.
-- Biodiversitätsrecht (Artenschutzrecht, Naturschutzrecht, Waldschutz/Forstrecht,
Gewässerschutz).
-- Klimawandelanpassungsrecht (Hochwasserschutz, Dürreschutz, Klimaschutz).
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Staatsrecht (z.B. Hessisches Schulgesetz). Verfassungsrecht wird mitgeprüft.
-- ...
Mandantenkreis:
Zum angesprochenen Mandantenkreis zählen kleine und mittelständische Unternehmen, Wettbewerbsvereine (Wettbewerbsrecht), Naturschutzvereinigungen (Naturschutzrecht, Wasserschutzrecht) und Tierschutzorganisationen (Tierschutzrecht).
Als Verein klären Sie bitte ab:
1. den Zweck des Vereines (Was genau wollen Sie langfristig tatsächlich erreichen?
Was ist der
Erfolg -- dessen Sie Eintritt Sie überprüfen wollen?), 2. die
Möglichkeiten/Kapazitäten dieser Zweck- und Erfolgserreichung
(Mitglieder/Personal, Finanzen/Material? Welche Mittel können Sie
einsetzen?), 3. das Budget für die Mittel -- insgesamt und
speziell zum Mittel "Rechtsdurchsetzung". Was wollen Sie
erreichen? Mit welchem Mittel und Einsatz? Es gibt Vereine, die allein
auf die sog. Aufklärung als Mittel setzen. Das ist oftmals zu
wenig.
Das Anwalts-Mandanten-Verhältnis sollte passen. Die Kanzlei Wüstenberg existiert seit 22 Jahren und "kämpft" gerne in Angelegenheiten mit Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung (zumeist rechtspolitisch interessante Fragestellungen). Sie können gerne anrufen!
Die Kanzlei ist offen für Herausforderungen. Beispiele:
Hessisches Landtagswahlgesetz (LWG),
Hessisches Metropolgesetz Frankfurt/Rhein-Main (MetropolG),
Hessisches Gaststättengesetz (HGastG),
Hessisches Schulgesetz (HSchulG),
Hessisches Digitalpakt-Schule-Gesetz (HDigSchulG),
Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG),
Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG),
Hessisches Fischereigesetz (HFischG),
Hessisches Waldgesetz (HWaldG),
Hessisches Wassergesetz (HWG).
Rechtliches Gehör:
Die Kanzlei begleitet Behörden- und
Gerichtsverfahren und erstellt Rechtsgutachten und Stellungnahmen
bezüglich laufender Gesetzgebungsverfahren. Die anwaltliche
Beratung und Vertretung dient dem Zweck, dass Sie die richtige
Argumentation
vortragen, um von den Behörden und Gerichten verstanden zu werden. Das
Recht siegt nicht von selbst, sondern muss aufbereitet
dargelegt werden. Der
Anwalt ist hierbei sowohl Ihr parteiischer Vertreter als auch ein (unabhängiges) Organ der Pflege
des Rechts. Der Anwalt muss die Rechtslage erklären und Ihren
"Fall" in das geltende Rechtssystem einsortieren können.
Sofern
Sie es regelmäßig mit gleichgelagerten Situationen zu tun
haben
(ähnliche Behörden- oder Gerichtsverfahren), empfiehlt es sich, in all diesen Fällen
denselben
Rechtsanwalt bzw. dieselben Rechtsanwälte zu beauftragen. Dadurch
verbessern Sie mittelfristig die Qualität und Erfolgsquote
Ihrer Arbeit (Datenbankerstellung mit Kenntnis von den Feinheiten).
Kanzlei-Informationen vor Vertragsschluss.
Kanzlei-Informationen zum Widerrufsrecht der Mandanten, welche Verbraucher sind.
Kanzlei-Informationen zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform).
Kanzlei-Informationen gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
Kanzlei-Datenschutzerklärung (DSGVO).
Zusätzliche Rechtsgebiete: 1. Genitalverstümmelung/Beschneidung;
2. Taxiverkehrsrecht (Personenbeförderungsrecht); 3. Plastik- und Verpackungsrecht.
Offenbach am Main, 25.05.2022
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