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ÜSTENBERG

Kanzlei für Verwaltungsrecht und Umweltrecht




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RA Dirk Wüstenberg
 

 
 
 
Die Rechtslagen werden immerzu komplizierter, weil die Politik seit Jahrzehnten mehr Vorschriften erlässt anstatt zu streichen.
 
Spezialisierung und Gründlichkeit sind zwangsläufige Folge und Anwaltspflicht.
 
Optionen
Insbesondere Umweltrecht ohne Bau- und Planungsrecht,
politikrelevantes Wirtschaftsrecht,
Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung, vormals z.B. Vorratsdatenspeicherung im Internet oder Taxiverkehrsrecht am Flughafen.
 
Für
Unternehmen gibt es drei typische Situationen juristischer Auseinandersetzungen:
1. Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt (Behördenentscheidung, Verwaltungsgerichtsverfahren).
2. Klage zwischen zwei Unternehmen (Zivilgerichtsverfahren) anlässlich des Verwaltungsrechts (z.B. Wettbewerbsrecht).
3. Rechtsgutachten (Publikation) über bestimmte Rechtsfragen.
 
Für Vereine sind es vier:
1. Klage gegen einen Verwaltungsakt/Behördenentscheidung (Beispiele: Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG, Befreiung nach § 67 BNatSchG).
2. Normenkontrolle betreffend eine Rechtsverordnung eines Bundeslandes (z.B. Wolfsverordnung, Wasserschutzverordnung) nach § 47 VwGO („Gesetzgebung" eines Ministeriums).
3. Lobbyismus im Rahmen eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens (rechtspolitische Stellungnahme).
4. Rechtsgutachten.
 
Eine Gemeinde könnte Rechte haben (z.B. das Recht, als Kurort anerkannt zu werden).
 
Bundestagsfraktionen oder Landtagsfraktionen können mit einer Stellungnahme gegenüber dem Rechtsauschuss oder dem Umweltausschuss etc. beglückt werden.
 

 
Historie
RA Dirk Wüstenberg vertritt Vereine und Unternehmen anwaltlich. Geboren 1970 in Niedersachsen, Abitur in Frankfurt a.M., 1990-1999 Jura-Studium in Passau, Shanghai, München, Referendariat in Ingolstadt, München, Mumbai, 1999 Zweites Examen in München, Zulassung als Rechtsanwalt in 08/1999, seit 1994 publizierend
 
1999-heute: Kanzlei in Offenbach a.M.
1999-2017  Schwerpunkt Internetrecht (Fachanwalt für IT-Recht 2007-2018).
2013-2021  Schwerpunkt unlauterer Wettbewerb mit Internetrecht und mit Taxirecht am Frankfurter Flughafen und Fernbahnhof.
2018-heute  Schwerpunkt Umweltrecht mit Artenschutzrecht, Plastikrecht, Tierschutzrecht u.a. (vgl. Publikationsliste).
 
- Naturschutzrecht (Sechstes Artensterben, besonderer Artenschutz u.a.),
- Wasserschutzrecht (Plastikschwemme, Wasserqualität, Abwasser),
- Bergrecht,
- Lieferkettenrecht (z.B. Bergbau/Mineralien und Nutzpflanzen/Wälder),
- Wettbewerbsrecht (UWG),
- Tierschutzrecht,
- Rechtsfragen aus anderen Gebieten.
 
 
Arbeitsweise
1. Der Ausgangspunkt: Jeder Fall muss detailliert durchgeprüft werden. Beginnend mit dem Satz „Ich weiß, dass ich nichts weiß." tragen der Mandant das Fachwissen und der Rechtsanwalt das Rechtswissen bei.
2. Der Anwalt kümmert sich um die geistige Durchdringung Ihres Anliegens. Die Rechtslage ist so, wie sie ist. Eine gründliche Einarbeitung in die Rechtslage ist stets nötig.
3. Sodann folgen ggf. die Gerichtsverfahren. Benötigt werden Geduld und Hartnäckigkeit; Behördenverfahren und Gerichtsverfahren dauern nicht selten Jahre. 

 
 

 
 
 
 
Es bestehen keine Interessenkonflikte. Sollte die Kanzlei in Ihrer Angelegenheit bereits die Gegenseite anwaltlich vertreten, ist die Annahme des Mandats ausgeschlossen.
 
Mitglied im IDUR e.V. (Informationsdienst Umweltrecht e.V.),
Mitglied im DAV e.V. (Deutscher Anwaltverein e.V.).
 
 
 
Offenbach am Main, 07.07.2024
 
 
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