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RA Dirk Wüstenberg |
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Die Rechtslagen werden immer komplizierter. Es gibt fast täglich zahlreiche Gesetzesänderungen.
Spezialisierung und Gründlichkeit sind deshalb zwangsläufig Anwaltspflicht.
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Konstellationen & Ziele
In
Sachen Umweltrecht i.w.S. gibt es für Unternehmen vier typische Situationen juristischer Auseinandersetzungen:
1. Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt (Behördenentscheidung, Verwaltungsgerichtsverfahren),
2.
Klage zwischen zwei Unternehmen (Zivilgerichtsverfahren),
3. Abwehr der Forderungen einer Umweltschutzvereinigung gegen das
eigene Unternehmen (außergerichtlich oder gerichtlich),
4. Rechtsgutachten (Publikation) über bestimmte Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung.
In
Sachen Umweltrecht i.w.S. gibt es für einen Verein vier Möglichkeiten, sich zu betätigen:
1. Der Verein klagt gegen einen Verwaltungsakt (Behördenentscheidung, Verwaltungsgericht).
2.
Der Verein stellt betreffend eine Rechtsverordnung eines Bundeslandes
(Beispiele: Wolfsverordnung, Wasserschutzverordnung) einen Antrag auf Normenkontrolle
(Gesetzgebung eines Landesministeriums).
3. Der Verein bringt sich im Rahmen eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens ein (Lobbyismus).
4.
Der Verein trägt Fach- und Sachliteratur
für die Vereinsbibliothek zusammen, welche für die
Beteiligung an Behörden- und Gerichtsverfahren ohnehin benötigt wird.
Vereine können sinnvoll beraten und klagen, wenn sie über eine gute Expertise
verfügen.
In Sachen Gesundheitsrecht (Umweltrecht) kann auch eine Privatperson
betroffen sein. Themen können sein: Anerkennung einer bestimmten
Krankheit als Berufskrankheit, Anerkennung einer bestimmten
Behandlungstherapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung,
... Eine Gemeinde könnte das Ziel verfolgen, als Kurort anerkannt zu werden.
Historie:
RA
Dirk Wüstenberg berät und vertritt Unternehmen und Vereine.
Geboren 1970 in Niedersachsen, Abitur in Frankfurt a.M., 1990-1999
Jura-Studium in Passau, Shanghai, München, Referendariat
in Ingolstadt, München, Mumbai, 1999 Zweites Examen in
München, Zulassung als Rechtsanwalt in 08/1999, seit 1994
publizierend
1999-heute: Kanzlei in Offenbach a.M.
1999-2017 Handelsrecht mit Schwerpunkt Internet und Online-Shops (Fachanwalt für IT-Recht 2007-2018).
2013-2021 Recht des unlauteren Wettbewerbs (UWG), darunter
das Taxirecht am Frankfurter Flughafen und Frankfurter Fernbahnhof.
2018-heute
Umweltrecht mit Teilschwerpunkten Artenschutzrecht, Plastik,
Tierschutzrecht, Waldschutz, Gewässerschutz,
Gesundheitsschutz u.a. (vgl. Publikationsliste).
Zwischendurch immer mal wieder Rechtsfälle aus ganz anderen Gebieten (vgl. Publikationsliste).
Denk- und Arbeitsweise à la Sokrates:
1. Der Ausgangspunkt: Jeder Fall muss detailliert durchgeprüft
werden. „Ich weiß, dass ich nichts weiß." = Der
Mandant
hat das Fachwissen. Der Rechtsanwalt nicht; er muss sich einarbeiten.
2. Bei Interesse an dem Mandat kümmert sich der Anwalt um die geistige Durchdringung Ihres Anliegens.
3. Gründliche Einarbeitung in die Rechtslage, gegebenenfalls einschlägiges Publizieren zum Thema.
4. Sodann Gerichtsverfahren nach und wegen gründlicher Einarbeitung.
5. Benötigt werden Geduld und Hartnäckigkeit; denn Gerichtsverfahren dauern.
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RA Dirk Wüstenberg
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Es
bestehen keine Interessenkonflikte. Sollte die Kanzlei in Ihrer
Angelegenheit bereits die Gegenseite anwaltlich vertreten, ist die Annahme des
Mandats ausgeschlossen. Ansonsten gibt es keine Ausschlusskriterien.
Mitglied im IDUR e.V. (Informationsdienst
Umweltrecht e.V.),
Mitglied im DAV e.V.
(Deutscher Anwaltverein e.V.).
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Offenbach am Main, 17.04.2024
Copyright obiges Foto: pixabay.com/de
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