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RA Dirk Wüstenberg |
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Die
Rechtslagen werden immerzu komplizierter, weil die Politik seit
Jahrzehnten mehr Vorschriften erlässt anstatt zu
streichen.
Spezialisierung
und Gründlichkeit sind zwangsläufige Folge und Anwaltspflicht.
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Optionen
Insbesondere Umweltrecht ohne Bau- und Planungsrecht,
politikrelevantes Wirtschaftsrecht,
Rechtsfragen
von grundsätzlicher Bedeutung, vormals z.B.
Vorratsdatenspeicherung im Internet oder Taxiverkehrsrecht am Flughafen.
Für Unternehmen gibt es drei typische Situationen juristischer Auseinandersetzungen:
1. Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt (Behördenentscheidung, Verwaltungsgerichtsverfahren).
2.
Klage zwischen zwei Unternehmen (Zivilgerichtsverfahren) anlässlich des Verwaltungsrechts (z.B. Wettbewerbsrecht).
3. Rechtsgutachten (Publikation) über bestimmte Rechtsfragen.
Für Vereine sind es vier:
1. Klage gegen einen
Verwaltungsakt/Behördenentscheidung (Beispiele:
Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG, Befreiung nach
§ 67 BNatSchG).
2. Normenkontrolle betreffend eine Rechtsverordnung eines Bundeslandes
(z.B. Wolfsverordnung, Wasserschutzverordnung) nach § 47 VwGO („Gesetzgebung" eines
Ministeriums).
3. Lobbyismus im Rahmen eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens (rechtspolitische Stellungnahme).
4. Rechtsgutachten.
Eine Gemeinde könnte Rechte haben (z.B. das Recht, als Kurort anerkannt zu werden).
Bundestagsfraktionen
oder Landtagsfraktionen können mit einer Stellungnahme
gegenüber dem Rechtsauschuss oder dem Umweltausschuss etc. beglückt werden.
Historie
RA
Dirk Wüstenberg vertritt Vereine und Unternehmen anwaltlich.
Geboren 1970 in Niedersachsen, Abitur in Frankfurt a.M., 1990-1999
Jura-Studium in Passau, Shanghai, München, Referendariat
in Ingolstadt, München, Mumbai, 1999 Zweites Examen in
München, Zulassung als Rechtsanwalt in 08/1999, seit 1994
publizierend
1999-heute: Kanzlei in Offenbach a.M.
1999-2017 Schwerpunkt Internetrecht (Fachanwalt für IT-Recht 2007-2018).
2013-2021 Schwerpunkt unlauterer Wettbewerb mit
Internetrecht und mit Taxirecht am Frankfurter Flughafen und
Fernbahnhof.
2018-heute
Schwerpunkt Umweltrecht mit Artenschutzrecht, Plastikrecht,
Tierschutzrecht u.a. (vgl. Publikationsliste).
- Naturschutzrecht (Sechstes Artensterben, besonderer Artenschutz u.a.),
- Wasserschutzrecht (Plastikschwemme, Wasserqualität, Abwasser),
- Bergrecht,
- Lieferkettenrecht (z.B. Bergbau/Mineralien und Nutzpflanzen/Wälder),
- Wettbewerbsrecht (UWG),
- Tierschutzrecht,
- Rechtsfragen aus anderen Gebieten.
Arbeitsweise
1. Der Ausgangspunkt: Jeder Fall muss detailliert durchgeprüft
werden. Beginnend mit dem Satz „Ich weiß, dass ich nichts weiß." tragen der
Mandant das Fachwissen und der Rechtsanwalt das Rechtswissen bei.
2.
Der Anwalt kümmert sich um die geistige Durchdringung Ihres
Anliegens. Die Rechtslage ist so, wie sie ist. Eine gründliche
Einarbeitung in die Rechtslage ist stets nötig.
3.
Sodann folgen ggf. die Gerichtsverfahren. Benötigt werden Geduld und
Hartnäckigkeit; Behördenverfahren und Gerichtsverfahren
dauern nicht selten Jahre.
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Es
bestehen keine Interessenkonflikte. Sollte die Kanzlei in Ihrer
Angelegenheit bereits die Gegenseite anwaltlich vertreten, ist die Annahme des
Mandats ausgeschlossen.
Mitglied im IDUR e.V. (Informationsdienst
Umweltrecht e.V.),
Mitglied im DAV e.V.
(Deutscher Anwaltverein e.V.).
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Offenbach am Main, 07.07.2024
Copyright obiges Foto: pixabay.com/de
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