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Rechtsberatung
und Rechtsvertretung
Die
Kanzlei berät Sie in allen rechtlichen und
unternehmenspolitischen Fragestellungen aus den Schwerpunktbereichen
Staat & Wirtschaft & Natur, soweit in Ihrer Angelegenheit
für Sie relevant. Die Leistungen sind:
a) Beratung (Erläuterung der Rechtslage, Aufzeigen Ihrer Optionen),
b) Vertretung gegenüber einer Behörde (z.B. Genehmigungsverfahren, Ordnungswidrigkeitsverfahren),
c) Vertretung vor Gericht (Zivilgericht, Verwaltungsgericht, Verfassungsgericht),
d) Rechtsgutachten, etwa zwecks Einholens einer Zweitmeinung zu Ihren Rechtsfragen.
Nicht:
-- das Erstellen von Verträgen samt AGB oder
-- Inkasso und Zwangsvollstreckung
-- Schadensregulierung.
I. Zur Beratung:
Bei richtiger
Rechtsanwendung gibt es auf fast alle Rechtsfragen nur eine richtige
Antwort. Vage Rechtsauskünfte wie "könnte", "dürfte",
"wohl" oder "es kommt darauf an, ob..." sind dann Kennzeichen
schlechter
Beratung.
Allerdings gibt es Ausnahmen. Eine eindeutige Rechtslage gibt es nicht,
wenn der
Gesetzgeber eine
bestimmte Rechtsfrage gar nicht bedacht hat (Beispiel: neu aufkommendes
Rechtsgebiet) oder wenn er die
Lösung der Probleme
absichtlich der dritten Staatsgewalt überlässt (damit diese
eine Einzelfallgerechtigkeit herstellen kann) oder wenn der Gesetzgeber
nach und nach verschiedene Gesetze erlässt und dann den
juristischen Überblick über eine bestimmte Rechtsfrage
verliert. Dann stellt sich die Frage, was der Gesetzgeber (ggf.
für den Einzelfall) geregelt hätte, wenn er die Entscheidung
bewusst getroffen hätte.
Die Kanzlei Wüstenberg wird Ihnen mitteilen, ob die Rechtslage in
Ihrem Fall eine eindeutige oder eine mehrdeutige ist.
Mandatsbeginn:
Die Vertretung beginnt ab der Bevollmächtigung der
Kanzlei. Diese beginnt nicht schon zum Zeitpunkt des ersten
Anrufs, sondern erst ab dem Zeitpunkt der Einigung über das
gemeinsame Anwalts-Mandats-Verhältnis.
Mandatsablauf: Die Beratung beginnt mit
der
chronologischen Erfassung des möglichst nachweisbaren
Sachverhalts und endet
mit der Empfehlung des Anwalts über das weitere Vorgehen. Im
Anschluss hieran folgt gegebenenfalls die anwaltliche Vertretung
gegenüber einem Konkurrenten/Mitbewerber oder gegenüber einer
Behörde oder vor Gericht.
Die
Umsetzbarkeit Ihrer Ziele wird aus unvoreingenommenem Blickwinkel
heraus bewertet. Das
geltende Recht ist so, wie es ist. Hat der Mandant Recht, darf er
sich freuen. Hat er kein Recht, dann hat er es eben nicht und weiß schließlich, dass und weshalb nicht.
Der
"gute" Mandant: Ein Rechtsanwalt, der einen in der Sache gut informierten
Mandantenvertritt,
ist für diesen häufig erfolgreicher, als wenn der Mandant
keine Ahnung hat. Eine Naturschutzvereinigung, welche klagen
möchte, sollte Mitglieder haben, welche in Sachen Naturschutz
möglichst Experten sind. Die Mitglieder "guter"
Vereine (Mandanten) arbeiten und
denken wissenschaftlich mit.
Mehrere Mandanten: Die Beratung und Vertretung mehrerer Mandanten in
derselben Rechtssache (z.B. zwei Firmen) ist nur möglich, solange
die Mandanten gleichgerichtete
Interessen
verfolgen. Ab dem Zeitpunkt des Auseinanderdriftens der Interessen der
Mandanten muss ein Rechtsanwalt, welcher die Mandate angenommen hatte, all diese
niederlegen. Es genügt nicht, dass
er den einen Teil der Mandate beendet und den anderen Teil fortsetzt.
Überlegen Sie es sich also, ob Sie mit einem Kooperationspartner
o.a. denselben Anwalt oder aber von Anfang an verschiedene Anwälte beauftragen wollen. Beides hat Vor- und Nachteile.
II. Zur Vertretung:
Die Kanzlei setzt sich für den Mandanten (zusammen mit diesem) ein. Der Mandant
liefert die fachlichen Informationen, der
Anwalt das juristische Handwerkszeug (und
ggf. auch fachliches Wissen über die Branche). Bei Bedarf werden
bei der Behörde eine Genehmigung beantragt oder ein Widerspruch
eingelegt und vor Gericht eine Klageschrift eingereicht.
Die Vertretung vor Gericht endet
ungefähr zwei
Wochen nach der Zustellung der Gerichtsentscheidung -- nämlich sobald der Anwalt das
Urteil auf seine
Richtigkeit hin überprüft, ggf. einen Berichtigungsantrag
gestellt sowie die Erfolgsaussichten der Berufung/Revision
eingeschätzt und dem Mandanten mitgeteilt hat. Geht der
Mandant in eine weitere Gerichtsinstanz,
endet
das Mandat entsprechend ca. zwei Wochen nach Erhalt der
nächsten Entscheidung.
III. Zur Philosophie:
a) Keine Diskriminierung von Mandanten: Die Kanzlei Wüstenberg hilft prinzipiell jedem
Menschen, d.h. kein Mandant wird wegen bestimmter Merkmale, Eigenschaften
oder Ziele ausgeschlossen (vgl. Diskriminierungsverbot nach
Artikel 3 Grundgesetz).
Wer
Recht hat, hat Recht. Wer nicht, der nicht. Die Anwaltstätigkeit
dient der Rechtspflege zugunsten aller -- unabhängig von persönlichen
Anschauungen.
b) Keine Ideologien: Persönliche Anschauungen (Art. 3 Abs. 3 GG)
spielen keine Rolle. Die Kanzlei vertritt in juristischen Angelegenheiten sowohl die
Befürworter als auch die Gegner irgendeines Ziels.
c)
Das Recht taugt nicht immer: Ein Mandant braucht keine
sinnlose Rechtsverfolgung. Beispiel: Wer vor dem
Familiengericht prozessieren möchte, um ein
glückliches Familienleben zu erzielen, mag prozessual
gewinnen, doch wird er sein Ziel im Ergebnis nicht erreichen. Auch der Gang zum Gericht aus Gründen des Lauterkeitsrechts (UWG)
produziert nicht selten nur Verlierer (Abmahnung und Gegen-Abmahnung
als Beginn einer unnötigen Selbstbeschäftigung). Das Geld kann man sich dann ersparen.
d)
Gemeinwohl:
Bei hehren Zielen des Mandanten sind Sie in dieser Kanzlei
gut aufgehoben.
e)
Zeit: Der Mandant benötigt oftmals bestimmte Ergebnisse innerhalb einer
bestimmten
Zeit. Der Anwalt will
zudem Qualität liefern: Gut
Ding braucht Weile. Am besten kommen Sie frühzeitig! Je wichtiger die Angelegenheit für den
Mandanten, desto früher geht er zu seinem Anwalt.
f)
Fehlerkultur:
Der Mensch ist unvollkommen. Unverhofft kommt vor. Anwalt und Mandant sollten sich ihre
jeweilige Meinung/Vorstellung mitteilen. Kritik ist willkommen! Wenn
man nicht über Unerfreuliches spricht, vergibt man Chancen.
IV. Zum Fernabsatz:
Anwaltsverträge
können Fernabsatzverträge sein. Dies ist der Fall, wenn der Mandant eine
Privatperson ist. Einem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB (nicht einem Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) steht das Widerrufsrecht zu; z.B. BGH, Urteil vom 19.11.2020 – IX ZR 133/19; BGH, Urteil vom 23.11.2017 – IX ZR 204/16.
Die Kanzlei Wüstenberg belehrt über das Widerrufsrecht (Link "Informationen Widerrufsbelehrung", ebenso "Informationen über Vertragsschluss", Belehrung auf Seite 2, mit Muster-Widerrufsformular auf Seite 3).
V. Im Vorfeld:
Vor jedem Mandat stellen sich drei Fragen:
1.
Weshalb überhaupt zu einem Rechtsanwalt? Recht und Gesetze sind kompliziert. Ohne den Rat von Experten
verliert man schnell den Überblick.
2. Weshalb zu diesem
statt
zu jenem Anwalt?
Ob der Anwalt das erforderliche Leistungsniveau mitbringt und sich
engagiert einarbeitet,
können Sie vor Beginn des Mandats leider nicht
wissen. Auch Anwälte, die für ihr Mandat einen
Terminsvertreter
für eine gerichtliche Verhandlung an einem weit entfernten Gericht
suchen, stehen vor diesem Problem der Suche eines passenden Anwalts. Am
besten anrufen und nachfragen!
3. Welche
Vergütung sind Sie bereit, zu zahlen? Leistung und Gegenleistung
(Geld, Zeit und Qualität) sollten zueinander passen. Zu
berücksichtigen ist hierbei die Inflation von
gegenwärtig fünf oder mehr Prozent jährlich.
VI. Englisch
Verwaltungsakt = administrativ act
Widerspruch = an objection
Widerspruch einlegen = to lodge an objection to the administration act
dem Widerspruch stattgeben = to accept the objection to the administration act
Anfechtungsklage = an action for annulment
Verpflichtungsklage = an action for the issue of an administrative act
Klage einreichen = to bring an action for...
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Offenbach a.M., 25.05.2022
Zum Vergleich: Leistung
im/mit Team: Hesser Rundfunk -- HR Fernsehen über Eintracht
Frankfurt in der Europa League Saison 2021/2022; HR Fernsehen vom
20.05.2022 (Video "Eintracht Frankfurt -- Eine Traumreise durch Europa"); Bericht auf hessenschau.de vom 21.05.2022 mit Artikel hierüber.
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