Ziele
Wollen Sie als Unternehmen oder Verein in Bezug auf Rechtsfragen rund um die „natürlichen Ressourcen" (Wasser, Böden, Wald, Tiere, Rohstoffe, Klima etc.), kurzum „Umweltschutz
im weitesten Sinne" (z.B. bezüglich Artenvielfalt, Starkregen,
Hochwasser, Dürre, Waldwirtschaft, Forstwirtschaft, Hitze,
Plastik, Dünger, Klärschlamm, Elektroschrott, Batterien u.a.)
- behördliche oder gerichtliche Entscheidungen
-- anstreben oder
-- überprüfen lassen oder
-- von Anfang an vermeiden?
Ziel
der Kanzlei ist es, insbesondere
-- Unternehmen darin rechtlich zu unterstützen, ihre
Entscheidungen unternehmerisch sinnvoll und rechtmäßig zu
treffen und ggf. Rechtsbehelfe einzulegen und Gerichtsverfahren zu führen.
-- für klageberechtigte Naturschutzvereinigungen (Umweltschutzvereinigungen) Behördenentscheidungen in Bund
und Ländern anzufechten (§§ 42,
113, 80 VwGO) bzw. Rechtsvorschriften von Bund oder Ländern einer Normenkontrolle zu unterziehen (§ 47
VwGO, Art. 93 GG); Beispiel: Ausnahmegenehmigungen zulasten der Wölfe.
-- klageberechtigten Tierschutzorganisationen zu helfen (zurzeit fast nur in den Ländern möglich); Beispiele: Tierjagd oder Fundtiere.
--
Traditionen
zu hinterfragen ("Das haben wir immer schon so gemacht. Wo kommen wir
denn hin, wenn wir es künftig anders machen würden?");
Beispiele vormals: Taxiverkehr am Flughafen oder Fernbahnhof in
Frankfurt am Main; Vorratsdatenspeicherung im Internet.
Leistungen
1.
die rechtliche Beratung,
2. die anwaltliche Vertretung
gegenüber
der Behörde (Verwaltungsverfahren) oder Gericht (Gerichtsverfahren) sowie
3. Rechtsgutachten z.B. in Form von Fachaufsätzen,
4. Strafverteidigung.
Die anwaltliche
Beratung und Vertretung dient dem Zweck, dass Sie die richtige
und überzeugende Argumentation
vortragen, um von den Behörden und Gerichten verstanden zu werden. Das
Recht siegt nicht von allein, sondern muss dargelegt und immer wieder neu erkämpft werden. Der
Anwalt ist Ihr parteiischer Vertreter sowie zugleich ein (unabhängiges) Organ der Pflege
des Rechts. Der Anwalt erklärt die Rechtslage und sortiert Ihren „Fall" in das geltende Rechtssystem ein.
Rechtsgutachten
beantworten Rechtsfragen und zeigen Gestaltungsmöglichkeiten auf.
Die
Kanzlei denkt praxisorientiert und versucht, allseits zufriedenstellende Win-win-Situationen zwischen Unternehmen,
Behörde und Allgemeinheit zu entwickeln. Widerstreitende
Interessen werden idealerweise in einen angenehmen
Ausgleich gebracht. Gelingt dies nicht, werden die Behördenverfahren und die Gerichtsverfahren bis zur letzten Instanz durchgezogen.
Mandanten
Zum
angesprochenen Mandantenkreis zählen 1. kleine und
mittelständische Unternehmen, 2. Wettbewerbsvereine (UWG), 3.
klageberechtigte Naturschutzvereinigungen oder
Umweltschutzvereinigungen (BNatSchG & UmwRG), 4. klageberechtigte
Tierschutzorganisationen, 5. Kommunen.
Als Verein klären
Sie bitte:
1. Ihr Ziel (Welche Tatsachen/Fakten wollen Sie langfristig erreichen? (Erfolgskontrolle)),
2. Ihre Kapazitäten (aktive Mitglieder, Zeit, Budget), 3. Ihr
Interesse am Recht als Mittel zur Durchsetzung (Durchhaltevermögen; Gerichtsinstanzen).
Historie
Die Kanzlei Wüstenberg (Rechtsanwalt in Offenbach a.M.) existiert seit 24 Jahren.
Änderungen
der Arbeitsschwerpunkte
während der letzten Jahre: zunächst Meinungsfreiheitsrecht
& Internetrecht (von 1999 bis ca. 2017), Gewerbe & Schutz gegen
den unlauteren Wettbewerb (von ca. 2013 bis ca. 2021), jetzt Naturschutz, Umweltschutz, Tierschutz, Klimaschutz
(seit ca. 2018).
In
der Zeit von 2006 bis 2015 war die Kanzlei zum Schutze von Mädchen
und Frauen vor dem Eingriff ritueller weiblicher
Genitalverstümmelung pro bono tätig. Pro
bono ist möglich.
Verbraucherinformationen
Kanzlei-Informationen vor Vertragsschluss.
Kanzlei-Informationen zum Widerrufsrecht der Mandanten, welche Verbraucher sind.
Kanzlei-Informationen zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform).
Kanzlei-Informationen gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
Kanzlei-Datenschutzerklärung (DSGVO).
Planetare Belastungsgrenzen:
Bei
Temperaturen von 18 °C kann man angenehm arbeiten, bei Temperaturen von
38 °C nicht.
Die Insekten sterben und damit unsere Nahrungskette. In
der Zeit von 1950 bis 2022 sind rund 85 % Insekten-Biomasse (Anzahl
aller Individuen) weggefallen. Ursachen sind Pestizide, Herbizide,
Fungizide, Akarizide und andere Chemikalien sowie Monokulturen anstelle
von z.B. Agroforst. Im Jahre 2040 könnten die
Bestäuber-Populationen zusammenbrechen.
- Nutzung/Verbrauch des Süßwassers,
- Ozean(versauerung),
- Unversehrtheit der Biosphäre (Artenvielfalt),
- Landnutzungsänderung (Waldrodung, Landwirtschaft mit Monokulturen),
- Einbringen neuartiger Stoffe in die Umwelt (z.B. PFAS, Mikroplastik, Pestizide, Atommüll),
- biogeochemische Kreisläufe (zu hohe Konzentrationen von Phosphor und/oder Stickstoff an einem Ort),
- Ozonabbau der oberen Atmosphäre (stratosphärischer Ozonabbau),
- Aerosolbelastung der Atmosphäre (Partikelverschmutzung),
- Klima(wandel); Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur.
Art. 20a GG:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die
künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und
die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die
Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
Offenbach am Main, 27.11.2023
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