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Wirtschaftsrecht & Klimaschutz / Artenschutz
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Ziele
Ziel
der Kanzlei ist es, Unternehmen, Verbände und Interessengemeinschaften in den Bereichen Wirtschaft & Natur
(Klimakrise, Biodiversitätskrise,
Plastik-/Verschmutzungskrise u.a.) darin zu unterstützen, ihre
Entscheidungen sinnvoll und rechtmäßig zu
treffen und zugleich die angestrebten Ziele im Einklang mit den natürlichen
Ressourcen zu erreichen (Wirtschaft und Natur). Kommunen und Länder werden auf Wunsch ebenfalls beraten. Privatpersonen sollten einen einschlägigen Bezug
haben (z.B. Hobby-Landwirt, Imker, Waldbesitzer, Aktivist; Art. 20a GG:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die
künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und
die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die
Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."). Stehen Sie vor rechtspolitisch bedeutsamen Rechtsfragen, empfinden eine gesetzliche Regelung als einen zu starken Grundrechtseingriff, wollen zum Europäischen Gerichtshof?
Die drei Leistungen der Kanzlei sind 1.
die rechtliche Beratung, 2. die anwaltliche Vertretung
gegenüber
der Behörde oder Gericht sowie 3. Rechtsgutachten. Rechtsgutachten
beantworten einzelne Fragen aus beispielsweise den folgenden
Rechtsbereichen:
-- Wirtschaftsrecht (unlauterer Wettbewerb, Gewerberecht),
-- Klima-Recht (Klimaschutz: Reduzierung der
Treibhausgas-Mengen; Klimaanpassung: Hitze, Dürre,
Starkregen),
--
Naturschutzrecht (Plastik, Sechstes
Artensterben, Insektenschutz, Wald, Landwirtschaft etc.),
-- Tierschutzrecht und Pflanzenschutzrecht (Landwirtschaftsrecht, Jagdrecht, Artenschutz, Gewerbe),
-- Ordnungswidrigkeits- und Strafrecht (z.B. Versammlungsrecht).
Klimawandel:
Bei Temperaturen von 15 °C kann man angenehm arbeiten, bei
Temperaturen
von über 35 °C nicht. Klimaanpassungsleistungen sollten die Gesundheit
der Menschen und
auch die
wirtschaftlichen Interessen der Menschen berücksichtigen
(Arbeitsplätze, Höhe der Energiekosten, Inflation u.a.); ohne
Einbeziehung der Sorgen der Bürger funktioniert keine
erfolgreiche
Politik.
Zum
Thema Dürre/Hitze in Deutschland: ARD, Sendung „Die
Story im Ersten: Die große Dürre“ vom 29.08.2022 (Video); ORF / 3Sat, Sendung
„Heißzeit – Wege aus der Klima-Katastrophe“ vom
01.06.2022 (Video).
Zum Thema pro Windkraftanlage,
contra Widerstand hiergegen: ARD, Sendung „Die Story im
Ersten“, Titel „Kampf ums Klima“ vom 01.11.2022 (Video).
Wo sollen Windkraftanlagen stehen? Welche Bedeutung haben Infraschall
oder Artenschutz? Der Ausbau der Versorgung der Bevölkerung mit
erneuerbaren Energien kommt in Deutschland seit Jahren nicht voran.
Menschen blockieren aus verschiedenen Gründen... Insbesondere die Politiker in Bayern.
Artenvielfalt/
Biodiversität: Die Insekten sterben und damit unsere
Nahrungskette. In der Zeit von 1950 bis 2022 sind rund 85 %
Insekten-Biomasse (Anzahl aller Individuen) weggefallen. Eine der
Ursachen sind Pestizide, Herbizide, Fungizide, Akarizide und andere
Chemikalien. Eine andere ist das Entfernen von Blühstreifen etc.
am Straßen- oder Feldrand. Bei unveränderter
Entwicklungstendenz könnte die Nahrungsmittelversorgung ab
2040 weltweit zusammenbrechen. Dann
müssten Obst- und Gemüsepflanzen von Hand bestäubt
werden. Zum
Thema Artensterben in Deutschland: ZDF, Sendung „Artensterben in
Deutschland – Die Fakten...“ vom
23.08.2022 / 01.09.2022 (Video). Artensterben und Biomasseschwund bereiten unterschiedliche Probleme.
Tierschutz
/ Jagdrecht: Die Jagd ist eine Tradition. Traditionen, welche negative
Auswirkungen haben, sollten regelmäßig hinterfragt und ggf.
durch vorteilhaftere ersetzt werden. Schwierigkeiten bereitet das
wahllose Abschießen. Etwa von Wildschweinen. Je mehr Wildschweine
geschossen werden, desto stärker breiten sie sich aus -- bis hin
in die Großstädte wie Berlin. Klingt paradox, ist es aber
nicht. Denn wenn Tiere aus dem Familienverbund getötet werden,
gebären die verbliebenen Tiere noch mehr Nachwuchs. Auf diese
Weise werden es immer mehr. Zum Thema: Wildschweinreport des Landes
Bayern (Fundstelle).
Ozonloch, Artensterben, Klimakrise, Plastikkrise, Pestizid-Einsatz?
Politisch geht es häufig um die Generationengerechtigkeit.
Mandantenkreis
Zum
angesprochenen Mandantenkreis zählen 1. kleine und
mittelständische Unternehmen, 2. Wettbewerbsvereine (UWG), 3.
Naturschutzvereinigungen (UmwRG), 4. Aktivisten (z.B. Klimaschutz,
Naturschutz, Tierschutz, Menschenrechte, Politik), 5. Kommunen. Alle
Mandanten sind vor
dem Gesetz gleich (Art. 3 Absatz 1 GG). Dies gilt auch beim
Rechtsschutz; die Kanzlei berät unabhängig von der Art der
Ziele des Mandanten alle Mandanten.
Als Verein klären
Sie bitte ab:
1. das Ziel (Was wollen Sie langfristig tatsächlich erreichen?
Zweck, Mittel und Erfolg?),
2. Ihre Kapazitäten (aktive Mitglieder, maximales Budget), 3. Ihr
Interesse an der Rechtsdurchsetzung (Recht als Mittel zur Erreichung
des Vereinszwecks?). Sofern Sie es regelmäßig mit
gleichgelagerten Situationen zu tun haben (ähnliche Behörden-
oder Gerichtsverfahren), empfiehlt es sich, zwecks Verbesserung der Qualität und der Erfolgsquote in allen Fällen
denselben Rechtsanwalt bzw. dieselben Rechtsanwälte zu beauftragen.
Die Kanzlei begleitet Ihre Behörden- und
Gerichtsverfahren und erstellt für Sie Rechtsgutachten und Stellungnahmen
bezüglich laufender Gesetzgebungsverfahren. Die anwaltliche
Beratung und Vertretung dient dem Zweck, dass Sie die richtige
und überzeugende Argumentation
vortragen, um von den Behörden und Gerichten verstanden zu werden. Das
Recht siegt auch in Deutschland nicht von selbst, sondern muss aufbereitet
dargelegt und immer wieder erkämpft werden. Der
Anwalt ist hierbei Ihr parteiischer Vertreter sowie ein (unabhängiges) Organ der Pflege
des Rechts. Der Anwalt erklärt die Rechtslage und sortiert Ihren „Fall" in das geltende Rechtssystem ein.
Geschichte der Kanzlei
Die Kanzlei Wüstenberg (Rechtsanwalt in Offenbach a.M.) existiert seit 23 Jahren und berät Sie zu Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung. Änderungen
der Arbeitsschwerpunkte
während der letzten 23 Jahre: zunächst im Bereich
Meinungsfreiheit und Internetrecht gemäß Artikel 5
Grundgesetz tätig (1999 bis 2017), sodann
schwerpunktmäßig im
Bereich Kleingewerbe und Recht gegen den unlauteren Wettbewerb nach Artikel 14 GG (2013 bis 2021), nunmehr in den Bereichen
Naturschutz, Klimaschutz und Umweltschutz zugunsten
der Gesellschaft/Allgemeinheit nach Artikel 20a GG (2018 bis heute). Zusätzlich
können im Bereich
Versammlungs- oder Demonstrationsrecht nach Art. 8
GG Teilnehmer/Aktivisten vertreten werden (2022 bis heute).
In
der Zeit von 2006 bis 2015 war die Kanzlei zum Schutze von Mädchen
und Frauen vor dem Eingriff ritueller weiblicher
Genitalverstümmelung pro bono tätig.
Bedrohungen dieser Art dürfte es in Deutschland nur noch selten
geben. Die Aktivisten können auf § 226a StGB verweisen.
Pro
bono ist in Einzelfällen möglich. Stetig ist der Wandel.
Stellungnahmen zum Recht
Verfassungsbeschwerde -- Recht der Naturschutzvereinigung auf Überprüfung eines Landesgesetzes, vom 16.01.2023.
Anfechtungsklage -- Recht der Tierschutzorganisation betreffend das Tierversuchsrecht, vom 15.01.2023.
Artenschutz -- Jagd auf Vögel in Deutschland (Schutz heimischer Vogelarten?), vom 20.12.2022.
Artenschutz -- bezüglich Hybride
in freier Natur (Wolf-Hund, Wildkatze-Hauskatze), vom 19.12.2022.
Strafrecht -- Klimaschutzaktivismus und Nötigung nach § 240 StGB (Rechtsbegriff Gewalt), vom 17.12.2022.
Taxirecht -- Bereithalten eines Taxis auf dem Taxistand am Frankfurter
Flughafen und das Bereithalten eines Taxis außerhalb der
Taxistände (Taxi-Vereinigung), vom 16.12.2022. (Taxirecht von 2012 bis 2022)
Kanzlei-Informationen vor Vertragsschluss.
Kanzlei-Informationen zum Widerrufsrecht der Mandanten, welche Verbraucher sind.
Kanzlei-Informationen zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform).
Kanzlei-Informationen gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
Kanzlei-Datenschutzerklärung (DSGVO).
Offenbach am Main, 27.03.2023
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