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Wirtschaft & Natur im Recht
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Willkommen
Ziel
der Kanzlei ist es, Unternehmen oder Vereine/Verbände in den Bereichen Wirtschaftsverwaltung, Klimawandelanpassung und Biodiversität darin zu unterstützen, Erfolge und Umsätze zu erzielen. Die Schwerpunkte sind:
-- Wirtschaftsverwaltungsrecht (Unternehmen -- Behörde), unlauterer Wettbewerb (Unternehmen -- Unternehmen).
-- Seilbahnrecht mit Eisenbahnrecht, Verkehrs-Gewerberecht.
-- Biodiversitätsrecht (Artenschutzrecht, Naturschutzrecht, Waldrecht/Forstrecht,
Gewässerschutz).
-- Klimawandelanpassungsrecht (Hochwasserschutz, Dürreschutz, Klimaschutz).
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Staatsrecht (z.B. aktuelles Hessisches Schulgesetz mit dem Thema
Aufnahme an Gymnasium innerhalb der Großstädte Offenbach
a.M., Frankfurt a.M., Darmstadt und Hanau nach § 70 HessSchulG).
Zum Mandantenkreis zählen kleine und mittelständische Unternehmen, Wettbewerbsvereine (Wettbewerbsrecht), Naturschutzvereinigungen (Naturschutzrecht, Wasserschutzrecht) und Tierschutzorganisationen (Tierschutzrecht).
Die Kanzlei Wüstenberg existiert seit 22 Jahren. Auch wenn Sie einen Fall mit Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung
aus irgendeinem Lebensbereich haben (zumeist rechtspolitisch interessante Fragestellungen), dann können Sie gerne anrufen.
Die Kanzlei ist offen für Herausforderungen. Beispiele:
Hessisches Landtagswahlgesetz (LWG),
Hessisches Metropolgesetz Frankfurt/Rhein-Main (MetropolG),
Hessisches Gaststättengesetz (HGastG),
Hessisches Schulgesetz (HSchulG),
Hessisches Digitalpakt-Schule-Gesetz (HDigSchulG),
Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG),
Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG),
Hessisches Fischereigesetz (HFischG),
Hessisches Waldgesetz (HWaldG),
Hessisches Wassergesetz (HWG).
Das Verfassungsrecht (des Bundes und des Landes) wird mitgeprüft.
Rechtliches Gehör:
Die Kanzlei begleitet Ihre Behörden- und
Gerichtsverfahren und erstellt für Sie Rechtsgutachten und Stellungnahmen
bezüglich laufender Gesetzgebungsverfahren. Die anwaltliche
Beratung und Vertretung dient dem Zweck, dass Sie selbst oder, vertreten durch Ihren Rechtsanwalt, die richtige
Argumentation
vortragen, um verstanden zu werden. Das
Recht siegt nicht von selbst, sondern muss zunächst aufbereitet
und von den Juristen und Behördenmitarbeitern verstanden
werden. Der
Anwalt ist hierbei sowohl Ihr Vertreter als auch ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Der Anwalt muss die Rechtslage erklären können.
Sofern
Sie es regelmäßig mit gleichgelagerten Situationen zu tun
haben
(ähnliche Behördenverfahren, ähnliche
Klageschriften), empfiehlt es sich, für all diese Fälle
denselben
Rechtsanwalt bzw. dieselben Rechtsanwälte zu beauftragen. Dadurch
verbessern Sie mittelfristig die Qualität und Erfolgsquote
Ihrer Arbeit.
Kanzlei-Informationen vor Vertragsschluss.
Kanzlei-Informationen zum Widerrufsrecht der Mandanten, welche Verbraucher sind.
Kanzlei-Informationen zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform).
Kanzlei-Informationen gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
Kanzlei-Datenschutzerklärung (DSGVO).
Zusätzliche Rechtsgebiete: 1. Genitalverstümmelung/Beschneidung;
2. Taxiverkehrsrecht (Personenbeförderungsrecht); 3. Plastik- und Verpackungsrecht.
Offenbach am Main, 13.05.2022
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