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Kanzlei für Wirtschafts- und Natur-Recht




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Klimaanpassungsrecht
 
   
 
 

 
 
Beispiele:
 
     Klimaanpassungsgesetze der Länder und Städte
 

     Wasserrecht (Gewässerschutz u.a.)
 
     Waldrecht u.a.
 
Klima
Das Klima ist die Statistik des Wetters. Durchschnitte können territorial (lokal, regional, kontinental oder weltweit) oder zeitlich (Jahrzehnte oder Jahrhunderte) gebildet werden (vgl. „Klima “ auf Wikipedia.de). Durch den Blick auf lange Zeiträume grenzt sich das Klima vom (kurzfristigen) Wetter (Wetterprognosen für die nächsten Tage bis zu zwei Wochen). Die durchschnittlichen Temperaturen (Klimadaten) in den Städten kann man leicht hier ersehen (Link Klimadaten für Städte weltweit).
 
 
Mehrheit gegen Klimaschutz...?
März 2023: 57 % der Bevölkerung in Deutschland sind, offenbar, wenn es um die Frage geht, ob und in welchem Ausmaß die Bürger auf etwas verzichten müssen, gegen Klimaschutzmaßnahmen.
 
Der Meeresspiegel an der Nordseeküste steigt jedes Jahr um ca. drei Millimeter (oder auch bereits vier Millimeter je Jahr). Das ergibt in 1.000 Jahren einen Anstieg um drei bzw. vier Meter. Früher stieg der Meeresspiegel um nur einen Millimeter. In 1.000 Jahren könnte die Nordseeküste bereits bis hinauf zu den Orten angekommen sein, wo der Boden heute bei fünf Metern über Normalnull liegt -- etwa in der Stadt Leer. Das gesamte Ostfriesland läge dann "Land unter".
Ziele unter anderem: Deichbau.
 
Die globale Erderwärmung steigt ebenfalls. Im Jahr 2022 wurde die Luft über dem deutschen Boden an einigen Tagen um die 38 °C heiß. Bei solchen Temperaturen kommt jeder Bürger ins Schwitzen. Und Arbeitskraft lässt nach. Wohlstand und Wachstum kennen Grenzen. In Marokko wurden am 11. August 2023 bereits 50,4 °C gemessen (Wetter statt Klima).
Ziele unter anderem: Hitzepläne, Umgestaltung der Städte und Landschaften.
 
Auch Stark
regenereignisse werden zunehmen. Das Ahrtal 2021 ist nur ein Beispiel aus jüngster Vergangenheit. Im Sommer 2023 geben die Überflutungen in Österreich/Slowenien/Kroatien ein weiteres Beispiel.
Ziele unter anderem: Hochwasserschutz.
 

 
Klimaschutz und Klimaanpassung
Klimaschutz ist die Gesamtheit aller Maßnahmen, welche zur Reduzierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre beitragen, und zwar bis zu demjenigen Konzentrationsniveau, welches – je nach Definition – im Jahre z.B. 1990 oder 1950 bestand. Mit anderen Worten: nicht mehr als bis zu 1,5 °C oder 2,0 °C höher als in z.B. 1950.
Klimaanpassung ist die Anpassung des Menschen an die negativen Folgen desjenigen Klimawandels/Niveaus, welches wir tatsächlich erleben, im Heute und im Morgen. Die Vergangenheit spielt hier keine Rolle.
Für Klimaschutzmaßnahmen ist hauptsächlich der Bund zuständig, für Klimaanpassungsmaßnahmen sind es hauptsächlich das Bundesland, die Gemeinde und der Bürger. Die Europäische Union gibt ihren Beitrag jeweils dazu.
 
 
Klimaschutzgesetze
Es gibt insbesondere das Pariser Klimaschutzabkommen vom 12.12.2015, ein paar Verordnungen der Europäischen Union, darunter die "Verordnung (EU) 2021/1119 des europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen ..." (Europäisches Klimaschutzgesetz), und das Klimaschutzgesetz (KSG) des Bundes, das Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (TEHG) und neuerdings noch das Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (BEHG) etc.
 

 
Klimaanpassungsgesetze
Die typischen Merkmale/Symptome des gegenwärtigen Klimawandels vom Kalten hin zum Heißen sind: a) Hitze, b) Trockenheit/Dürre, c) Starkregen, d) Meeresspiegelanstieg. Die Folgen/Konsequenzen dieser sind: a) gesundheitliche Schwierigkeiten des Menschen (weil zu heiß), b) Trinkwasserknappheit (weil unzureichende Grundwasserneubildung), c) Ernteausfälle (weil Ackerböden staubtrocken werden bei der gegenwärtigen Anbaumethode), d) Waldsterben und Waldbrände (weil der Waldboden zu trocken wird). Mittelbare Konsequenzen aufgrund der Globalisierung hat der Klimawandel auch: a) Lieferkettenprobleme, b) Gefährdung der Versorgungssicherheit.
Für Klimawandelanpassungsmaßnahmen sind vornehmlich die Länder zuständig. Maßnahmen-Beispiele sind der Hochwasserschutz, die optimierte Gewässerbewirtschaftung in Zeiten von Dürren, Vorkehrungen gegen Sturzfluten, Veränderung beim Hausbau. Die Kanzlei Wüstenberg arbeitet sich in die vielen Facetten dieses Rechtsgebiets ein, ohne zugleich diese Webseite zu aktualisieren. Bei Interesse am Thema rufen Sie am besten einfach an. Der Bund hat im Jahre 2003 damit begonnen, sich Gedanken zu machen. Im Jahre 2008 beschloss er seine erste "Strategie". Seitdem gibt es ein paar Handlungsempfehlungen, und zunehmend folgen Gesetze -- des Bundes, der Länder und der Städte. Es ist noch alles "im Fluss".
 
Europäische Union: "Verordnung (EU) 2021/241 des europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität" (
VO EU 2021/241).
Deutschland (Bund): noch keines.
Deutschland (Länder): Es existieren bereits § 4a Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW); Art. 5 Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG); §§ 15, 16 Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln); § 3 Bremisches Klimaschutz- und Energiegesetz (BremKEG); §§ 5, 6 Hamburgisches Klimaschutzgesetz (HmbKlG); §§ 3, 4 Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KlAnG NRW) [Klimaschutz durch das "Landes-Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen" (KSG NRW)]; §§ 6, 7 Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG); § 15 Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG SH); §§ 10, 11, 12 Thüringer Gesetz zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (ThürKlimaG).
Es könnten bald oder irgendwann erscheinen: Hessisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (HessKSG 2023?); Klimaschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommerns (ab 2023?); Brandenburgisches Klimaschutzgesetz (BbgKSG);
Rheinland-Pfalz ...? [bisher: "Landesgesetz zur Förderung des Klimaschutzes" (LKSG RhPf)]; Saarland (???); Sachsen (Sächsisches Klimaschutzgesetz?); Sachsen-Anhalt (???).
Deutschland (Kommunen): einzelne Vorschriften.
 
 
 
  
Offenbach am Main, 20.09.2023
 
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