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Klimaanpassungsrecht |
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Beispiele:
Klimaanpassungsgesetze der Länder und Städte
Wasserrecht (Gewässerschutz u.a.)
Waldrecht u.a.
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Klima
Das
Klima ist die Statistik des Wetters. Durchschnitte können
territorial (lokal, regional,
kontinental oder weltweit) oder zeitlich (Jahrzehnte oder Jahrhunderte) gebildet werden (vgl. „Klima
“
auf Wikipedia.de). Durch den Blick auf lange Zeiträume grenzt sich
das Klima vom (kurzfristigen) Wetter (Wetterprognosen für die
nächsten Tage bis zu zwei Wochen). Die durchschnittlichen
Temperaturen (Klimadaten) in den Städten kann man leicht hier
ersehen (Link Klimadaten für Städte weltweit).
Mehrheit gegen Klimaschutz...?
März
2023: 57 % der Bevölkerung in Deutschland sind, offenbar, wenn es
um die Frage geht, ob und in welchem Ausmaß die Bürger auf
etwas verzichten müssen, gegen
Klimaschutzmaßnahmen.
Der
Meeresspiegel an der Nordseeküste steigt jedes Jahr um ca.
drei Millimeter (oder auch bereits vier Millimeter je Jahr). Das ergibt
in 1.000 Jahren
einen Anstieg um drei bzw. vier Meter. Früher stieg der
Meeresspiegel um nur
einen Millimeter. In 1.000 Jahren könnte die Nordseeküste
bereits bis hinauf zu den Orten angekommen sein, wo der Boden heute bei
fünf Metern über Normalnull liegt -- etwa in der Stadt Leer.
Das gesamte Ostfriesland
läge dann "Land unter".
Ziele unter anderem: Deichbau.
Die globale Erderwärmung steigt ebenfalls. Im Jahr 2022
wurde die Luft über dem deutschen Boden an einigen Tagen um die 38
°C heiß. Bei solchen Temperaturen kommt jeder Bürger ins
Schwitzen. Und Arbeitskraft lässt nach. Wohlstand
und Wachstum kennen Grenzen. In Marokko wurden am 11. August 2023 bereits 50,4 °C gemessen (Wetter statt Klima).
Ziele unter anderem: Hitzepläne, Umgestaltung der Städte und Landschaften.
Auch Starkregenereignisse
werden zunehmen. Das Ahrtal 2021 ist nur ein Beispiel aus jüngster
Vergangenheit. Im Sommer 2023 geben die Überflutungen in
Österreich/Slowenien/Kroatien ein weiteres Beispiel.
Ziele unter anderem: Hochwasserschutz.
Klimaschutz und Klimaanpassung
Klimaschutz
ist die Gesamtheit aller Maßnahmen, welche zur
Reduzierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre
beitragen, und zwar bis zu demjenigen Konzentrationsniveau, welches
– je
nach Definition – im Jahre z.B. 1990 oder 1950
bestand. Mit
anderen Worten: nicht mehr als bis zu 1,5 °C oder 2,0 °C
höher als in z.B. 1950.
Klimaanpassung ist die
Anpassung des Menschen an die negativen Folgen desjenigen
Klimawandels/Niveaus, welches wir tatsächlich erleben, im
Heute und im Morgen. Die Vergangenheit spielt hier keine Rolle.
Für
Klimaschutzmaßnahmen ist hauptsächlich
der Bund zuständig, für Klimaanpassungsmaßnahmen sind
es hauptsächlich das Bundesland, die Gemeinde und der Bürger.
Die Europäische Union gibt ihren Beitrag
jeweils dazu.
Klimaschutzgesetze
Es gibt insbesondere das Pariser Klimaschutzabkommen
vom 12.12.2015, ein paar Verordnungen der Europäischen Union,
darunter die "Verordnung (EU) 2021/1119 des europäischen
Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens
für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur
Änderung der Verordnungen ..." (Europäisches Klimaschutzgesetz), und das Klimaschutzgesetz (KSG) des Bundes, das Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (TEHG) und neuerdings noch das Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (BEHG) etc.
Klimaanpassungsgesetze
Die typischen Merkmale/Symptome des gegenwärtigen Klimawandels vom
Kalten hin zum Heißen sind: a) Hitze, b) Trockenheit/Dürre,
c) Starkregen, d) Meeresspiegelanstieg. Die Folgen/Konsequenzen dieser
sind: a) gesundheitliche Schwierigkeiten des Menschen (weil zu
heiß), b) Trinkwasserknappheit (weil unzureichende
Grundwasserneubildung), c) Ernteausfälle (weil Ackerböden
staubtrocken werden bei der gegenwärtigen Anbaumethode), d)
Waldsterben und Waldbrände (weil der Waldboden zu trocken wird).
Mittelbare Konsequenzen aufgrund der Globalisierung hat der Klimawandel
auch: a) Lieferkettenprobleme, b) Gefährdung der
Versorgungssicherheit.
Für Klimawandelanpassungsmaßnahmen sind vornehmlich die Länder zuständig. Maßnahmen-Beispiele
sind der Hochwasserschutz,
die optimierte Gewässerbewirtschaftung in Zeiten von Dürren,
Vorkehrungen gegen Sturzfluten, Veränderung beim Hausbau. Die
Kanzlei Wüstenberg arbeitet sich in die vielen Facetten dieses
Rechtsgebiets ein, ohne zugleich diese Webseite zu aktualisieren. Bei
Interesse am Thema rufen Sie am besten einfach an. Der Bund hat im
Jahre 2003 damit begonnen, sich Gedanken zu machen. Im Jahre 2008
beschloss er seine erste "Strategie". Seitdem gibt es ein paar
Handlungsempfehlungen, und zunehmend folgen Gesetze -- des Bundes, der
Länder und der Städte. Es ist noch alles "im Fluss".
Europäische Union:
"Verordnung (EU) 2021/241 des europäischen Parlaments und des
Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und
Resilienzfazilität" (VO EU 2021/241).
Deutschland (Bund): noch keines.
Deutschland (Länder): Es existieren bereits § 4a Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW); Art. 5
Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG); §§ 15, 16 Berliner
Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln); § 3 Bremisches Klimaschutz- und Energiegesetz (BremKEG); §§ 5, 6 Hamburgisches Klimaschutzgesetz (HmbKlG); §§ 3, 4 Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KlAnG NRW) [Klimaschutz durch das "Landes-Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen" (KSG NRW)]; §§ 6, 7 Niedersächsisches
Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der
Folgen des Klimawandels (NKlimaG); § 15 Energiewende- und
Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG SH); §§ 10, 11, 12 Thüringer Gesetz zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (ThürKlimaG).
Es könnten bald oder irgendwann erscheinen: Hessisches
Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die
Folgen des Klimawandels (HessKSG 2023?); Klimaschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommerns (ab 2023?); Brandenburgisches Klimaschutzgesetz (BbgKSG); Rheinland-Pfalz ...? [bisher: "Landesgesetz zur Förderung des Klimaschutzes" (LKSG RhPf)]; Saarland (???); Sachsen (Sächsisches Klimaschutzgesetz?); Sachsen-Anhalt (???).
Deutschland (Kommunen): einzelne Vorschriften.
Offenbach am Main, 20.09.2023
Copyright obiges Foto: pixabay.com/de
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